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Hürth · Rhein-Erft-Kreis · 62.160 Einwohner

Sozialgericht für Hürth

Zuständig ist das Sozialgericht Köln mit Sitz in Köln.

Postleitzahlen in Hürth: 50354

Sozialgericht Köln

Anschrift
Sozialgericht Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
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Servicezeiten
Gebäude Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr; Serviceeinheiten Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; oder nach Vereinbarung
+49 221 7740-166
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-koeln.nrw.de
Fax
+49 221 7740-690
Postanschrift
Postfach 10 31 52
50471 Köln
Website des Gerichts
sg-koeln.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Hürth zuständig?

Für Hürth (Rhein-Erft-Kreis) ist das Sozialgericht Köln zuständig, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, Telefon +49 221 7740-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hürth?

Zur Gemeinde Hürth gehören die Postleitzahlen 50354. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Köln geöffnet?

Servicezeiten: Gebäude Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr; Serviceeinheiten Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Hürth geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Köln ist Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Köln