Gladenbach · Landkreis Marburg-Biedenkopf · 12.415 Einwohner
Sozialgericht für Gladenbach
Zuständig ist das Sozialgericht Marburg mit Sitz in Marburg.
Postleitzahlen in Gladenbach: 35075
Sozialgericht Marburg
- Anschrift
- Sozialgericht Marburg
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6421 1708 0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Fax
- +49 611 32761 8529
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Gladenbach zuständig?
Für Gladenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) ist das Sozialgericht Marburg zuständig, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Telefon +49 6421 1708 0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Gladenbach?
Zur Gemeinde Gladenbach gehören die Postleitzahlen 35075. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Gladenbach geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Marburg ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).